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Wildcamping und Jedermannsrecht in Norwegen

Jedermannsrecht
Eine häufig gestellte Frage ist: Kann man auch als ausländischer Besucher in Norwegen aufgrund eines Jedermannsrechts wildcampen? Die Antwort ist: Ja, das ist durchaus möglich. Dabei gibt es jedoch einige Regeln zu beachten, die in folgenden gesetzlich Vorgaben enthalten sind:


Wildcampen in Norwegen

Diese Seite bietet ein paar zusammengefasste Informationen, die sich speziell auf das Thema Camping beziehen. Es handelt sich dabei um eine sorgfältig zusammengestellte Interpretation des Autors, die keine Vollständigkeit garantiert und für die wir keine Gewähr geben können.


(un)kultiviertes Land
In den Gesetzen wird immer zwischen kultiviertem und unkultiviertem Land unterschieden. Dabei werden folgende Gebiete als kultiviert angesehen:

  • Bauernhöfe
  • Grundstücke um Häuser und Hütten
  • eingezäuntes Gelände
  • Gärten, Ackerland, Parks
  • Weideland, Heuwiesen
  • Schonungen

und allgemein ähnliche Gebiete, in denen öffentlicher Zugang den Besitzer in irgendeiner Form behindern oder schaden würde. Ein Gelände gilt als unkultiviert, wenn es nicht kultiviert oder anderweitig bebaut ist.
Wildcampen
Generell ist wildes Camping mit einem Zelt ohne Erlaubniss des Besitzers nur auf unkultiviertem Land gestattet. Dabei gibt es jedoch Einiges zu beachten:

  • Wildcampen ist immer auf eigene Gefahr (z.B. bei Schäden durch wilde Tiere)
  • man darf maximal 2 Tage an einem Ort zelten (außer in Bergregionen und weit abgelegenen Gebieten)
  • der Besitzer des Gebietes darf in keiner Weise behindert werden
  • ein Zelt muss mindestens 150 Meter entfernt von bewohnten Häusern aufgebaut sein (ausgenommen auf Campingplätzen)
  • neu verpflanzte Bäume dürfen nicht beschädigt werden
  • Abfälle dürfen in keiner Weise zurückgelassen werden
  • ein Ort, an dem man wild gecampt hat, sollte generell vernünftig hinterlassen werden
  • das Campen in der Wildnis kann aus Sicherheitsgründen während der Jagtsaison durch die lokalen Behörden verboten werden
  • in Naturschutzgebieten kann es zusätzliche Einschränkungen geben (meist auf Info-Tafel ausgeschrieben)

Die selben Regeln gelten auch für Picknicks und Sonnenbäder auf unkultiviertem Land.

Wildcampen neben dem Auto
Das befahren von unkultiviertem Land ist verboten und bei kultiviertem Land muss die Erlaubnis des Besitzers eingeholt werden. Es ist jedoch erlaubt, sein Fahrzeug entlang einer öffentlichen Strasse zu parken, so lange dadurch keine wirklichen Schäden entstehen oder der Verkehr behindert wird. Wenn das Zelt dann neben dem Auto ebenfalls so aufgebaut ist, dass es die bereits genannten Regeln einhält, ist das Campen dort zugelassen.

Wildcampen mit Wohnwagen oder -mobil
Das Übernachten im Wohnwagen oder -mobil ist entlang einer öffentlichen Strasse und auf öffentlichen Parkplätzen ebenfalls gestattet. So lange man sich an die genannten und örtlichen Parkvorschriften hält. Dabei sollte aber immer auf Schilder geachtet werden, die das Parken oder Übernachten in solchen Gebieten untersagen.

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